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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma CHROMETEC. GmbH

Der Verkauf aller angebotenen Produkte erfolgt ausschließlich nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Aufgabe Ihrer Bestellung erkennen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

1. Lieferung, Zahlungen, Versand

1.1.
Unsere Angebote sind freibleibend, verstehen sich per Stück (soweit nicht anders angegeben) und enthalten die gesetzliche MwSt. soweit nicht anders angegeben. Versandkosten fallen an wie angegeben, Erhöhungen freibleibend. Lieferung und Berechnung erfolgen zu den von uns vor Versand der Ware zuletzt aktuellen Preisen und Bedingungen und solange der Vorrat reicht. Insoweit sind Bestellungen generell als bindende Angebote anzusehen, die wir erst durch Lieferung annehmen. Sollten wir jedoch einmal nicht liefern können, erhalten Sie eventuell vorab gezahlte Beträge zurückerstattet.

1.2.
Lagerware wird innerhalb von 24 Stunden nach Bestell- und Zahlungseingang in den Versand gebracht. In der Regel ist mit Laufzeiten von 24 - 72 Stunden zu rechnen. In Ausnahmefällen kann die Lieferzeit bis zu 30 Tagen betragen.
Sollte die Lieferzeit 30 Tage überschreiten, wird der Besteller via eMail benachrichtigt. Tritt der Käufer bei überschreiten dieser Fristen vom Kaufvertrag zurück, entstehen beiderseitig keinerlei Kosten. Geleistete Vorauszahlungen werden unverzüglich zurückerstattet.

1.3.
Bei auftretenden Lieferschwierigkeiten aufgrund höherer Gewalt, durch Betriebsstörungen, Materialbeschaffungs-problemen oder Arbeitskämpfen ist die Firma CHROMETEC. GmbH für eventuell auftretende Kosten nicht haftbar zu machen. In diesen Fällen verlängert sich die Lieferfrist um den zur Beseitigung der Probleme benötigten Zeitraum. Die Firma CHROMETEC. GmbH ist generell ohne vorherige Absprache zu Teillieferungen berechtigt, wenn diese dem Kunden zumutbar sind. Der Besteller ist auch in diesen Fällen zu deren Abnahme verpflichtet. Die Firma CHROMETEC. GmbH behält bei Nichtverfügbarkeit das Recht auf Ersatzlieferung eines gleichwertigen zumutbaren Produktes bzw. die Nichtlieferung vor.

1.4.
Alle Produkte werden soweit nicht anders besprochen durch ein Transportunternehmen, nach Wahl der CHROMETEC. GmbH, ausgeliefert.

1.5.
Alle Lieferungen werden generell nur bei Vorkassenzahlung vorgenommen. Hierzu kann der durch uns via e-mail mitgeteilte Betrag inkl. Versandkosten auf unser Konto:
 CHROMETEC. GmbH, Sparkasse Mainfranken, BLZ: 790 500 00, Kontonummer: 470 657 68 überwiesen werden.

2. Eigentumsvorbehalt

(2.1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor.

(2.2) Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern (Hinweis: nur zulässig bei Verkauf hochwertiger Güter). Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

(2.3) Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Zur Sicherung unserer Forderungen gegen den Besteller tritt der Besteller auch solche Forderungen an uns ab, die ihm durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; wir nehmen diese Abtretung schon jetzt an.

(2.4) Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

3. Gewährleistung, Haftung

Gewährleistung und Mängelrüge

3.1 Offensichtliche Mängel sind vom Käufer innerhalb von 2 Wochen ab Lieferung der Vertragsgegenstandes schriftlich uns gegenüber zu rügen.

3.2 Der Besteller hat zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Besteller gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Besteller bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Besteller ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder haben wir die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Besteller nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären.

3.3 Schadensersatzansprüche zu den nachfolgenden Bedingungen wegen des Mangels kann der Besteller erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder wir die Nacherfüllung verweigert haben. Das Recht des Bestellers zur Geltendmachung von weitergehenden Schadensersatzansprüchen zu den nachfolgenden Bedingungen bleibt davon unberührt.

3.4 Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertretern oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist, unserer gesetzlichen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben hat, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

3.5 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit diese Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflichten). Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die in den Sätzen 1 – 3 enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist.

3.6 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

3.7 Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrübergang. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

4. Datenschutz

4.1.
Die CHROMETEC. GmbH ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten.
Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt.

Die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Bearbeitung und Ausführung Ihrer Bestellung verarbeitet, genutzt und gespeichert. Gegebenenfalls werden Ihre Daten auch an verbundene Unternehmen und /oder unsere Dienstleistungspartner übermittelt und von diesen zum Zwecke der Bestellabwicklung verarbeitet und genutzt.

5. Sonstige Vereinbarungen

5.1 Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

5.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

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